Gesetze / Gebührenordnung für Ärzte
GOħ 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GO%C3%84%201982/11#abs-1 (1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GO%C3%84%201982/11#abs-2 (2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 11 GOÄ →
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Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2022 – L 14 KR 247/21Zitiert von 1
- VG Mainz, 22.02.2018 – 1 K 862/17.MZErstattungsfähigkeit privatärztlicher Behandlungskosten bei der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- AG Köln, 15.01.2026 – 146 C 56/25
- VG Münster, 24.10.2013 – 8 K 2538/12
- VG Düsseldorf, 16.04.2008 – 7 K 105/07Zitiert von 2
- BSG, 20.11.2001 – B 1 KR 31/00 RZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.11.2009 – III ZR 110/09Ärztliches Gebührenrecht: Keine Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Ärzte auf Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenhausträger und externem Arzt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OLG Zweibrücken, 10.03.2009 – 5 U 15/08Zitiert von 2
- BSG, 27.06.2007 – B 6 KA 37/06 RKollektiver Zulassungsverzicht: Kein Vergütungsanspruch des Zahnarztes gegen die Krankenkasse ohne berechtigte Inanspruchnahme durch den Versicherten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 GOÄ zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.